Verpackungsrichtlinien
Wer fürchtet dieses Szenario nicht? Man verschickt ein Paket beim Händler und auf dem Transport zum Bestimmungsort wird es aufgrund unsachgemäßer Verpackung beschädigt oder gar zerstört. Um derartige Vorfälle zu vermeiden und damit aus dem Verschicken eines Pakets ein Drahtseilakt wird, gibt es so genannte Verpackungsrichtlinien. Diese Richtlinien sind Normen zur Regelung der Verpackung verschiedenster Produkte im Falle, dass keine Standardverpackung bzw. bestimmte Verpackungsvorgaben vorliegen. Durch sie soll ein verpacktes Produkt beim Transport vor äußeren Belastungen wie beispielsweise Stoß oder Druck geschützt werden. Vorgaben gibt es beispielsweise bezüglich der Größe und des Gewichts einer Verpackung, der Etikettierung oder auch der fachgerechten und sachgemäßen Verpackung beim Transport. Bei den Verpackungsrichtlinien gibt es unterschiedliche Regelungen im In- und Ausland. Am Markt gibt es viele verschiedene Richtlinien. Wir stellen Ihnen hier ein Beispiel vor. Als Verpackungsmaterialien dienen Papier, Pappe und Wellpappe (alle naturbelassen), massives, unbehandeltes Holz und in unvermeidbaren Ausnahmefällen auch Kunststoff. Falls notwendig, wird Füllstoff aus Pappe verwendet, um eventuelle Hohlräume in den Verpackungen auszugleichen.
Viele Verpackungshersteller stellen Verpackungen her, die einheitliche Grundfarben haben. Die häufigste Farbe ist dabei gelb. Auch über unserem B2B Katalog haben Sie die Möglichkeit, mit verschiedenen Anbietern im Bereich Papier und Verpackung in Kontakt zu treten. Eine erste Einteilung teilt die verschiedenen Verpackungen in Verkaufsverpackungen, Transportverpackungen und Ladungsträger. Bei den Verkaufsverpackungen unterscheidet man die Standard- Vollpappschachtel, die Standard-Wellpappschachtel und die spezifisch gestaltete Verpackung. Standard-Voll- sowie –Wellpappschachteln erhalten jeweils auf einer der Seitenflächen unten rechts das gelbe Etikett mit schwarzem Aufdruck. Diese Verpackungen werden für Standardprodukte verwendet. Im Gegensatz dazu soll die farbigere spezifisch gestaltete Verpackung für SB-Produkte die Kauflust der Kunden anregen. Hier können die Farben zwischen blau, gelb, magenta und schwarz variieren. Aufgabe der Transportverpackungen ist es im Wesentlichen, die Packgüter sicher zusammenzuhalten beim Transport vor äußeren Belastungen zu schützen. Aus mehreren Verkaufsverpackungen wird meist eine Transportverpackung zusammengestellt. Diese wiederum darf ein Gesamtgewicht von 15 kg und die Außenmaße von 6 x 4 x 5m (L, B, H) nicht überschreiten. Als Transportverpackung dient in aller Regel die Versandschachtel aus Wellpappe. Die Etikettierung erfolgt wie bei den Verkaufsverpackungen. Zusätzlich sind noch international bekannte Handhabungszeichen aufzudrucken wie beispielsweise das Zeichen für „zerbrechliches Packgut“ oder ähnliche. Als Hilfsmittel für Transport und Lagerung der Transportverpackungen dienen den Firmen so genannte Ladungsträger wie zum Beispiel die Flachpalette oder die Gitterboxpalette. Diese sollen das Packgut schützen und ihm genügend Stabilität verleihen. Nach dem Euro-Paletten Maß hat eine solche Flachpalette ein Grundmaß von 0,8m x 1,2m und laut Industrie-Paletten Maß von 1m x 1,2m.Das maximale Gewicht liegt hier bei 600 kg. Eine Gitterboxpalette kommt zum Einsatz, wenn die Beschaffenheit des Produkts eine Verpackung in eine Standardtransportverpackung unmöglich macht. Diese darf das Höchstgewicht von 1000 kg nicht überschreiten.